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8.6. Hexenwahn
Bereits im Jahr 1501 wird aus Ahrweiler von einer Hexenverbrennung berichtet (Tryne van Eich). Im Jahre 1606 berichtet ein Johann Hannen und ein Thomas Müller über das, was sie erlebt haben vor den Ahrweiler Schöffen:
Catharina bestätigt, sie glaube, dass es Teufel und Hexen gebe, dass sie die ihr vorgeworfenen Taten aber nicht begangen habe. Auch Versprechungen und Drohungen können sie nicht umstimmen. Daraufhin verliest der Richter folgenden Beschluss: Wir, der Richter und die Beisitzer (!) des Saffenberger Gerichts befinden, dass die Angeklagte Catharina Creutzberg aus Dernau, trotz nachhaltiger Ermahnungen, nicht gewillt ist, ihr Gewissen zu erleichtern und die gegen sie vorgebrachte Anklage gesteht. Zur Wahrheitsfindung fühlen wir uns daher genötigt, sie der peinlichen Befragung und der Folter auszusetzen. Der Termin ist auf den 11. Mai angesetzt. So geschehen zu Saffenburg. Gezeichnet Richter Von seinem Freund, dem Gerichtsschreiber, wird Colborn berichtet, was anschließend, nachdem die Schöffen gegangen waren, mit Catharina geschah: Die Rüstkammer der Burg war zu einer Folterkammer umgerüstet worden. Der Schmied Niclas schleift Catharina in Ketten in die Kammer. Die Kleider werden Ihr vom Leib gerissen und dieser nach versteckten diabolischen Zeichen untersucht. Man stößt fingertief große silberne Nadeln in ihren Körper, um zu prüfen, ob sie eine Hexe ist. Wenn beim Herausziehen kein Blut fließt, soll dies ein Zeichen sein, dass sie eine Hexe ist. Da sie nach langer Tortur nicht mehr in der Lage ist Tränen zu vergießen, wird vermutet, dass sie auf Grund fehlender Tränen vom Teufel geschützt sei. Während dieser Tortur zitiert eine anwesende Person immer wieder Passagen aus der Bibel. Zwischendurch immer wieder die Frage, ob sie nicht gestehen wolle. Am Nachmittag setzte Catharina den Qualen ein Ende und legte ein Geständnis ab: Ja, sie sei vor zwei Jahren abends auf dem Nachhauseweg über den Dernauerberg gegangen. Kurz hinter dem Wegkreuz, am dritten Heiligenhäuschen sei ihr der Teufel erschienen und habe sie unter allerlei Versprechungen dazu gebracht, vor dem Heiligenhäuschen Gott ab und dem Satan Treue zu schwören. Gleich darauf habe sie, mit schwarzer Macht ausgestattet, eine Hand voll Erde Richtung Dernau geschleudert. Sofort habe sich ein schlimmes Unwetter über dem Ort zusammengezogen. Vor der Versammlung am nächsten Tag treffen sich die Schöffen von Dernau und Mayschoss. Die Dernauer haben eine Bittschrift der Dernauer Gemeinde dabei, worin der untadelige Lebenswandel Catharinas beschworen und um Gnade für sie gebeten wird. Nachdem die Bittschrift vorgetragen war, entgegnete einer der Hexenrichter, dass es demjenigen, der einer geständigen Hexe beistehe, leicht zum Verhängnis werden könne. Es sei auch schon mancher Schöffe als Helfershelfer überführt und in die Flammen geschickt worden. Wer den Prozessablauf störe, werde verhaftet. Anschließend wird Catharina in den Raum geführt und das Geständnis des Vortages vorgelesen. Auf die Frage, ob sie ihre Aussage nochmals bestätigen wolle, antwortet sie: Nur unter entsetzlicher Folter habe sie dies ausgesagt. Dies seien Worte des Schmerzes gewesen. Sie sei keine Hexe und –bei der heiligen Jungfrau- man quäle hier eine Unschuldige. Sie wird von einem der Hexenjäger unterbrochen und durch Beschluss des Richters wird die Verhandlung beendet und für den nächsten Tag neu angesetzt. Der Pfarrer von Mayschoss erklärt dem Niklas Colborn, dass er an den Geschehnissen im Ort, selbst unter Einsatz seines Lebens, nichts ändern könne. Noch am gleichen Tag wird Colborn vom Gerichtsschreiber wieder berichtet, was auf der Burg nach Ende der Verhandlung geschehen ist: Den ganzen Tag habe man Catharina gefoltert. Sie an den Händen aufgehangen, sie mit Gewichten beschwert und die Gelenke auseinander gerissen. Den Körper habe man mit glühenden Eisen verbrannt und jedes Mal, wenn sie bewusstlos wurde, habe man sie mit Wasser überschüttet. Am Abend habe sie gestanden. Am nächsten Morgen um acht werden die Schöffen von den Waffenknechten abgeholt und zu Burg geführt. Catharina wird in den Saal geschleift und kauert auf dem Boden vor dem Richtertisch. Mit gebrochenem, wirren Blick ist sie nicht mehr in der Lage den Anschuldigungen zu folgen und sagt nur noch: Ja, ja ich gestehe alles. Daraufhin das Urteil: Nach Kaiser Karl V und des heiligen Römischen Reiches Peinlicher Halsordnung, wie auch der heiligen Schrift, wonach man keinen Zauberer oder Zaubererin solle leben lassen, sei die Angeklagte dergestalt peinlich vom Leben zum Tode zu verurteilen und zu verdammen. So gegeben 1630 am 11.Mai zu Saffenburg Zwei Jahren später am 10. Dez. 1632 fliehen aus Ahrweiler Bürgermeister Stapelberg, die meisten Ratsherren –in ihrem Gefolge auch die Hexenrichter- mit den wichtigsten Unterlagen und Wertsachen vor den anrückenden Truppen des schwedischen Königs Gustav Adolfs unter General Baudissin um auf der Saffenburg Schutz zu suchen. Um diese feine Gesellschaft zu greifen, zogen die Schweden, nachdem sich Ahrweiler ergeben hatte, zur Saffenburg. Am 13. Dezember forderten sie, die Burg gegen freies Geleit der Besatzung zu übergeben. Kein Bewohner des Saffenburger Ländchens sollte zu Schaden kommen. Das Leben der Hexenjäger allerdings könnte nicht geschont werden, da sie sich mit dem Blut Unschuldiger befleckt hätten. Da dem nicht Folge geleistet wurde, wurde die Burg von der gegenüberliegenden Talseite aus mit Kanonen beschossen, nach intensivem Kampf von den Schweden eingenommen. Die Hexenjäger hatten kurz vorher Richtung Laach entkommen können. Auf ihrer Flucht wurden sie von Johann Bertrumb von der Kalten Herberge (zwischen Saffenburg und Lochmühle gelegen) gesehen. Der Amtmann und einige Fremde (darunter die Hexenjäger) versteckten sich in Reimerzhoven und wurden dort später von den Schweden gefasst. Die Dörfer im Saffenburger Land (Dernau, Mayschoss, Rech) wurden anschließend von den Schweden geplündert. |
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