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    14.6. Wer ist der Vorfahre N.N.?

    Von meiner Großtante Gertrud Bertram (Tant Troutsche), geb. 1876 hatte ich gelegentlich gehört, dass irgendeine verwandtschaftliche Beziehung über die Seite Ihrer Mutter Maria geb. Wolff aus Rech zu den Saffenburgern bestanden haben solle. Dies habe ich als irgendwelche Erzählungen betrachtet, die keinerlei Wahrheitsgehalt haben könnten. Fest stand, dass die Saffenburg 1704 abgerissen wurde und auch bereits ca. 100 Jahre vorher keiner der Erben dort mehr länger gewohnt hat und die teilweise verfallene Burg mehr ein Nest für allerlei Gesindel in den Kriegwirren des 16. und 17. Jahrhundert gewesen war. Die Saffenburger selbst waren männlicherseits seit etlichen Jahrhunderten ausgestorben. Über www.familysearch.org stieß ich auf der Wolff-Linie auf einen Vorfahren –Bernardus Wolff, der am 19. Feb. 1735 in Mayschoss getauft wurde und der offensichtlich den Nachnamen seiner Mutter –Veronica Wolff- übernahm. Sein Vater ist in der genannten Quelle nur mit dem Vornamen „Henrici N.N.“ aufgeführt. Dieser Bernardus heiratet 1761 in Dernau eine Maria Neißen. An dieser Stelle -also noch 1761- wird der Mann von Maria Neißen nur Barnardus genannt, ohne einen Nachnamen. Maria Neißen und Bernard haben eine Reihe von Kindern (Christianus, Godefridus, Matthaeus, Michael, Peter Josef, Veronica und Maria Elisabeth und evtl. noch weitere), die in Dernau auf den Namen Wolff getauft werden. Durch die Aufzeichnungen einer Tante bzw. aus dem Familienbuch der Sebastians und die Urkunden in den Kirchenbüchern von Mayschoss und Dernau, konnte ich folgendes feststellen:

    „Die Taufurkunde des Bernard Wolff im Kirchenbuch von Mayschoss lautet: Sabbato die 19. Februari 1735 baptizavi ego qui supra filium Veronicae Wolff et Henrici N.N. (Dies ist über die Zeilen geschrieben, darunter steht durchgestrichen: atque patris (oder parenti ?) adhoc ignoti“). Nomen impositum est Bernardus. Patrinus fuit Bernardus Gresser ex Xberg (Kreutzberg) frater utinerus (das letzte Wort steht über der Zeile, darunter ist durchgestrichen: „Matris“) puerperae.

    Abb.: 48  Taufurkunde Bernhard Wolff , 1735
    Abb.: 48 Taufurkunde Bernhard Wolff , 1735


    "Am Samstag den 19. Febr. 1735 habe ich, der Obengenannte, getauft: Den Sohn der Veronica Wolff und des Heinrich N.N. Der gegebene Name ist Bernhard. Taufpate war Bernhard Gresser aus Kreuzberg, der Stiefbruder der Wöchnerin."

    In der Heiratsurkunde des Barnardus Wolff mit der Mariae Neißen in Dernau steht im Jahre 1761: 20.ma aprilis matrimonium iniit perquam honestus probus ac bonae indolis adolescens Bernardus patre ignoto illegitime natus ab excellentissimo tamen comite de la Marck qua toparcha legitimatus cum perquam honesta adolescente Mariae Neißen, Godefridi Neißen et Annae Wanrath Conj. Ex Dernaw filia legitima .

    "Am 20. April trat in den Ehestand ein, der überaus ehrenhafte, sittsame und charakterlich anständige junge Mann Bernhard, von unbekanntem Vater unehelich geboren, der jedoch von dem edlen (eigentlich allerhöchsten) Grafen de la Marck durch den Herrn (die Herrschaft) legitimiert worden ist, mit der überaus ehrenwerten Jungfrau Maria Neißen, eheliche Tochter des Gottfried Neißen und der Anna Wanrath, seiner Frau."

    Üblicherweise kann nur der wirkliche Vater im Nachhinein eine Vaterschaft legitimieren. Allerdings wäre es auch denkbar, dass hier der Graf de la Marck stellvertretend für den echten Vater gehandelt hat und die Legitimation dadurch formal vollzogen hat. Aber weshalb, sollte der Landesherr solche problematischen Sachen durchführen?

    Ein Sachverständiger in Koblenz, dem diese Texte vor vielen Jahren vorgelegt wurden interpretierte dies folgendermaßen: Der Pfarrer hat im ersten Augenblick eine wie üblich uneheliche Kindsgeburt eintragen wollen, dies aber dann auf Einwirkung hin geändert und als Vater Henrici N.N. eingesetzt; der nach den vorliegenden Heiratsakten von 1761 im Kirchenbuch von Dernau höchstwahrscheinlich Graf de la Marck /von der Marck heißen muss.

    Abb.: 49  Heiratsurkunde Bernhard Wolff ; 1761
    Abb.: 49 Heiratsurkunde Bernhard Wolff ; 1761


    Es ist in diesem Zusammenhang interessant sich die Familiensituation der Landesherrn zu diesem Zeitpunkt einmal genauer anzusehen:

    Graf Ludwig (Louis) Engelbert de la Marck war 1701 geboren. Die Saffenburg, die seit langem nicht mehr offiziell bewohnt wurde, war 1704 endgültig auf Veranlassung der Jülicher demoliert worden. Im Jahre 1718 trat er in französische Dienste und heiratete am 30.6.1727 in Paris seine Frau Marie Anne Hiacinte Visdelou. Seine einzige Tochter, die 1748 einen Arenberger heiratete, wurde 1730 geboren. Seine Ehefrau starb bereits in jungen Jahren im Jahre 1731. Der Landesherr starb am 5.10.1773 und die Besitzungen im Saffenberger Ländchen gingen über die Tochter auf die Arenberger über.

    Damit war der Landesherr des Saffenberger Ländchens Graf Ludwig (Louis) Engelbert de la Marck zum Zeitpunkt der Geburt von Bernardus im Alter von 34 Jahren bereits seit seit vier Jahren Witwer. Zum Zeitpunkt, als er wahrscheinlich die Legitimationserklärung abgab (1761), war er bereits sechzig Jahre alt und sein einziger legitimer Nachkomme, seine Tochter, bereits dreizehn Jahre mit den Arenbergern verheiratet. Zu diesem Zeitpunkt konnte eine nachträgliche Legitimationserklärung innerhalb der Familie wohl keinen allzugroßen Ärger mehr geben, falls er selbst der Vater war. Es muss noch mal geklärt werden, ob der Name Heinrich nicht vielleicht auch unter den Vornamen des Ludwig Engelbert zu finden ist.

    Es gibt allerdings auch eine andere Hypothese:

    Es gibt in einer Nebenlinie (die ich selber nicht verfolgen konnte) einen Heinrich Ludwig Ercharhard de la Marck, der seit 1702 als Lieutenant de Roi in französischen Diensten stand. Er starb am 8. Nov. 1766. Könnte er etwas mit der Sache zu tun haben?

    Wie immer diese Eintragungen in den Kirchenbüchern von Dernau und Mayschoss auch zu werten sein mögen, es ist wohl so, dass die "von der Marcks" in Mayschoss ein uneheliches Kind hinterließen (bzw. im Kirchenbuch von Mayschoss eintragen ließen) und damit heute viele Bewohner des Saffenburger Ländchens einen "von der Marck" in ihrer Ahnengalerie haben. Über diese Linie ist es dann unschwer möglich, eine Verbindung über die Virneburger, Saffenberger, Ezzonen zu den Karolingern und anderen herzustellen.

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